📶weitere Nutzungsbedingungen

Ergänzende Nutzungsbedingungen für WLAN in unseren Ferienwohnungen

Der Mieter verpflichtet sich dazu, die deutschen Gesetze und folgende Regeln einzuhalten:

Allgemeine Nutzungsbedingungen
1.
Der angebotene WLAN-Zugang ist passwortgeschützt und gilt nur für den vertraglich festgelegten Mietzeitraum der Ferienobjekts.
1. a. Die Nutzungsdaten dürfen nicht an Dritte / Nichtmieter des Ferienobjektes weitergegeben werden
1. b. Der Verlust oder die Zugänglichmachung der Nutzerdaten an Dritte ist dem Vermieter
unverzüglich zu melden
2.
Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs werden nicht gewährleistet.
3.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder
teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann vom Vermieter nach Ermessen gesperrt werden.

Haftungsausschluss des Vermieters
4.
Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
5.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Internetnutzung
Schadsoftware auf das Gerät des Mieters gelangen kann.
6.
Die Zurverfügungstellung des Internetzuganges beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz, es obliegt dem Mieter, sein Endgerät zu schützen. Hierfür ist eine Virenschutzsoftware geeignet
7.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräten des Mieters,
welche durch die WLAN-Nutzung entstehen.

Verantwortlichkeit des Mieters
8.
Der Mieter verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten und den WLAN-Zugang nicht zu folgenden Zwecken zu benutzen:

Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich
geschütztem Material insbesondere Filesharing

Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten

Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen)
10.
Tätigt der Mieter über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Rechtsgeschäfte, ist er allein für
die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind
allein vom Mieter zu tragen.


Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter
11.
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche durch
eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der
vereinbarten Regeln durch den Mieter zustande kommen.
12.
Sämtliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der
Ansprüche und Schäden Dritter entstehen sind in der Freistellung inbegriffen.